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Mittwoch, 23.November 2022

Studie zur Verbesserung der ÖV-Erschliessung im ländlichen Raum mehr


Angebotsplanung

Für den Betrieb des öffentlichen Verkehrs, also für die Erbringung der Transportleistung für den Fahrgast, sind die Transportunternehmungen verantwortlich. Bund, Kanton und Gemeinden beteiligen sich an der Finanzierung.

Die Planung des Angebots im öffentlichen Regionalverkehr erfolgt durch den Kanton in enger Zusammenarbeit mit den Regionalen Verkehrskonferenzen, Besteller ist der Kanton. Der Fernverkehr sowie der Schienengüterverkehr ist Sache des Bundes.

Die Festlegung des Angebots des öffentlichen Regionalverkehrs geschieht im Wesentlichen in folgenden Schritten:

  1. Erarbeitung der regionalen Angebotskonzepte durch die RVK
    Die RVK setzt aus regionaler Sicht Prioritäten.
  2. Erarbeitung des kantonalen Angebotskonzepts durch das AÖV
    Auf der Grundlage der Regionalen Angebotskonzepte erarbeitet das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination den Entwurf des kantonalen Angebotskonzepts. Insbesondere aufgrund finanzieller Vorgaben können meistens nicht alle Elemente der regionalen Angebotskonzepte in das kantonale Angebotskonzept übernommen werden. Das AÖV setzt die Prioritäten aufgrund kantonaler Planungen und übergeordneter Vorgaben.
  3. Angebotsbeschluss durch den Grossen Rat
    Auf der Basis des kantonalen Angebotskonzepts erlässt der Grosse Rat den Angebotsbeschluss. Der Angebotsbeschluss gilt normalerweise für die Dauer von 4 Jahren und kann während dieser Zeit grundsätzlich nicht angepasst werden.

Der Angebotsbeschluss legt für jede Linie die Art des Verkehrsmittels (Bus oder Bahn) und die Angebotsstufe fest. Er enthält Bestimmungen über die kantonale Beteiligung an Tarifmassnahmen. Kostenneutrale Änderungen, geringfügige Betriebsoptimierungen und Versuchsbetriebe werden ausserhalb des Angebotsbeschlusses festgelegt.

Detailliertere Informationen zur Angebotsplanung finden Sie hier:

Versuchsbetriebe

Um die Zweckmässigkeit und die genaue Ausgestaltung von neuen Angeboten zu testen, können sogenannte Versuchsbetriebe durchgeführt werden.

Versuchsbetriebe werden in der Regel für die Dauer von drei Jahren eingerichtet unter der Bedingung, dass sie aller Voraussicht nach mindestens die Minimalanforderungen bezüglich Auslastung und Kostendeckung erfüllen (vgl. Art. 10+11 Angebotsverordnung). Ein Jahr vor Ablauf eines Versuchsbetriebs wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Kann die Zweckmässigkeit des Angebots bestätigt werden und werden die Zielwerte bezüglich Auslastung und Kostendeckung erreicht, so kann dem Grossen Rat die Aufnahme ins Grundangebot beantragt werden.

Der Kanton beteiligt sich in der Regel mit einem Drittel an den Betriebskosten eines Versuchsbetriebs. Der Rest ist durch Erträge, Gemeinden und allfällige Dritte zu finanzieren. Die Kompetenz für die Bewilligung des Kantonsbeitrags liegt beim Regierungsrat. Versuchsbetriebe werden bei der Berechnung des Kostenverteilschlüssels nicht berücksichtigt.

In der Vergangenheit wurde in der RVK Oberland West ein Versuchsbetrieb eingerichtet, der aufgrund seines Erfolges ins Grundangebot aufgenommen werden konnte:

  • Buslinie Thun - Steffisburg, alte Bernstrasse, Verlängerung nach Heimberg Dornhalde (Dezember 2014 - Dezember 2017)

In der RVK Oberland-West soll zukünftig der Versuchsbetrieb zur Tangentiallinie Steffisburg, Kirche - Oberland Zentrum durchgefürhrt werden. Die Planungsarbeiten, die das Angebot der Linie definieren soll, haben im Sommer 2018 gestartet. Die Einführung des Versuchsbetriebs steht in Abhängigkeit zum Umbau der General-Wille-Strasse (Fertigstellung gegen 2023) sowie den Sanierungsarbeiten der Burgerstrasse. Das bedeutet, dass der Versuchsbetrieb voraussichtlich 2024 gestartet werden kann. 

 
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