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Mittwoch, 23.November 2022

Studie zur Verbesserung der ÖV-Erschliessung im ländlichen Raum mehr


Rechtsgrundlagen

Der öffentliche Verkehr im Kanton Bern ist in folgenden Gesetzes- und Planungsgrundlagen geregelt:

Gesamtmobilitätsstrategie Kanton Bern

In der Gesamtmobilitätsstrategie gibt der Regierungsrat die Stossrichtungen für die langfristige Ausrichtung der Mobilitätspolitik im Kanton Bern vor. Die wichtigsten verkehrsplanerischen Lösungsansätze sind das Vermeiden der Verkehrszunahme, die Verkehrsverlagerung und die verträgliche Abwicklung des verbleibenden Verkehrs.

Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG; BSG 762.4)

Das Gesetz über den öffentlichen Verkehr bezweckt, mit einem möglichst wirtschaftlichen Einsatz der Mittel ein volkswirtschaftlich und sozialpolitisch ausreichendes Angebot an Leistungen des öffentlichen Verkehrs zu gewährleisten. Es soll die Umweltbelastung und den Energieverbrauch des gesamten Verkehrs vermindern und eine geordnete Besiedlung fördern.

Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr (Angebotsverordnung; AGV; BSG 762.412)

Die Verordnung über das Angebot im öffentlichen Verkehr bildet den Rahmen für die Leistungsvereinbarungen zwischen dem Kanton und den Transportunternehmungen und legt die Auslastungs- und Kostendeckungsgrade fest.

Verordnung über die regionalen Verkehrskonferenzen

Die Verordnung über die regionalen Verkehrskonferenzen legt den räumlichen Zuständigkeitsbereich der RVKs fest und regelt das Verfahren bei Einführung einer Regionalkonferenz im Gebiet einer bestehenden RVK.

Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich

Art. 29 des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich regelt die Beteiligung der bernischen Gemeinden an den Ausgaben des Kantons für den öffentlichen Verkehr.

Verordnung über die Beiträge der Gemeinden an die Kosten des öffentlichen Verkehrs (Kostenbeitragsverordnung, KBV; BSG 762.415)

Die Verordnung regelt die Ermittlung des Verkehrsangebots.

Anpassungen '06 des Kantonalen Richtplans

In den Richtplananpassungen '06 wurden u.a. Anpassungen vorgenommen, die den öffentlichen Verkehr betreffen. Die Vorgaben an die Ortsplanungen bezüglich dem Bauzonenbedarf und der erforderlichen Qualität der ÖV-Erschliessung wurden konkretisiert.

 
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